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Zahnärztliche Chirurgie

Die zahnärztliche Chirurgie kommt immer dann zum Tragen, wenn durch rein zahnerhaltende Maßnahmen keine Erhaltung zerstörter Zähne erfolgen kann.

Zahnärztlich chirurgische Eingriffe beschränken sich in unserer Praxis nicht nur auf die reine Extraktion (Ziehen von Zähnen). Wir führen auch Wurzelspitzenresektionen (Quelle: BZEAK), operative Zahn- und Weisheitszahnentfernung (Quelle: BZEAK), Freilegungen verlagerter Zähne zwecks kieferorthopädischer Einordnung und die Operation bzw. Verlagerung von Lippenbändchen in örtlicher Betäubung durch.